Allgemeine Bestimmungen. Einheitliches System der Programmdokumentation

GOST 19.001-77

Gruppe T55

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

ein System Programmdokumentation

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Einheitliches System zur Programmdokumentation. Allgemeine Grundsätze

Datum der Einführung: 01.01.1980


Mit Beschluss des Staatlichen Normenkomitees des Ministerrates der UdSSR vom 20. Mai 1977 N 1268 wurde der Einführungstermin auf den 01.01.80 festgelegt

NEUAUSGABE. Januar 2010


Dieser Standard legt Zweck, Umfang, Klassifizierung und Benennungsregeln für Standards fest, die im USPD-Komplex (Unified System of Program Documentation) enthalten sind.

1. ZWECK DES ESPD

1. ZWECK DES ESPD

1.1. Das einheitliche System der Programmdokumentation besteht aus einer Reihe staatlicher Standards, die miteinander verbundene Regeln für die Entwicklung, Durchführung und Verbreitung von Programmen und Programmdokumentationen festlegen.

1.2. Die ESPD-Standards legen Anforderungen für die Entwicklung, Wartung, Produktion und den Betrieb von Programmen fest, die die Fähigkeit gewährleisten:

Vereinheitlichung von Softwareprodukten zum gegenseitigen Austausch von Programmen und Nutzung bereits entwickelter Programme in Neuentwicklungen;

Reduzierung der Arbeitsintensität und Steigerung der Effizienz bei Entwicklung, Wartung, Produktion und Betrieb von Softwareprodukten;

Automatisierung der Produktion und Speicherung der Programmdokumentation.

Die Programmwartung umfasst die Analyse der Funktionsweise, Entwicklung und Verbesserung des Programms sowie die Durchführung von Änderungen zur Fehlerbeseitigung.

2. VERTEILUNGSBEREICH UND ZUSAMMENSETZUNG DES ESPD

2.1. Die in den ESPD-Standards festgelegten Regeln und Vorschriften gelten für Programme und Softwaredokumentation für Computer, Komplexe und Systeme, unabhängig von ihrem Zweck und Umfang.

2.2. Die ESPD umfasst:

grundlegende und organisatorische und methodische Standards;

Standards, die Form und Inhalt definieren Programmunterlagen zur Datenverarbeitung verwendet;

Standards, die eine Automatisierung der Entwicklung von Programmdokumenten gewährleisten.

2.3. Die Entwicklung einer organisatorischen und methodischen Dokumentation, die die Aktivitäten von Organisationen zur Entwicklung, Wartung und zum Betrieb von Programmen definiert und regelt, sollte auf der Grundlage von ESPD-Standards erfolgen.

3. KLASSIFIZIERUNG UND BEZEICHNUNG VON ESPD-STANDARDS

3.1. ESPD-Standards sind in die in der Tabelle aufgeführten Gruppen unterteilt.

Gruppencode

Gruppenname

Allgemeine Bestimmungen

Grundlegende Standards

Regeln für die Ausführung der Entwicklungsdokumentation

Regeln zum Ausfüllen der Fertigungsdokumentation

Regeln für die Ausführung der Supportdokumentation

Regeln für die Umsetzung der Betriebsdokumentation

Regeln für die Verbreitung von Softwaredokumentation

Gruppen reservieren

Andere Standards

3.2. Die Bezeichnungen der ESPD-Standards basieren auf Klassifizierungskriterien.

Die Bezeichnung des ESPD-Standards sollte Folgendes umfassen:

Nummern 19, die der Klasse der ESPD-Standards zugeordnet sind;

eine Ziffer (nach dem Punkt), die den Code der in Abschnitt 3.1 angegebenen Klassifizierungsgruppe der Normen angibt;

eine zweistellige Nummer, die die Seriennummer des Standards in der Gruppe bestimmt;

eine zweistellige Zahl (nach einem Bindestrich), die das Jahr der Registrierung des Standards angibt.

Ein Beispiel für die Bezeichnung des Standards „Einheitliches System der Programmdokumentation. Allgemeine Bestimmungen“:



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offizielle Veröffentlichung
Einheitliches Softwaresystem
Dokumentation: Sa. GOST. -
M.: Standartinform, 2010

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ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

Durch das Dekret des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrates der UdSSR vom 20. Mai 1977 Nr. 1268 wurde der Einführungstermin festgelegt

01.01.80.

Dieser Standard legt Zweck, Umfang, Klassifizierung und Benennungsregeln für Standards fest, die im USPD-Komplex (Unified System of Program Documentation) enthalten sind.


1. ZWECK DES ESPD

1.1. Das einheitliche System der Programmdokumentation besteht aus einer Reihe staatlicher Standards, die miteinander verbundene Regeln für die Entwicklung, Durchführung und Verbreitung von Programmen und Programmdokumentationen festlegen.

1.2. Die ESPD-Standards legen Anforderungen für die Entwicklung, Wartung, Produktion und den Betrieb von Programmen fest, die die Fähigkeit gewährleisten:

Vereinheitlichung von Softwareprodukten zum gegenseitigen Austausch von Programmen und Nutzung bereits entwickelter Programme in Neuentwicklungen;

Reduzierung der Arbeitsintensität und Steigerung der Effizienz bei Entwicklung, Wartung, Produktion und Betrieb von Softwareprodukten;


grundlegende und organisatorische und methodische Standards;

Standards, die die Formen und Inhalte von Programmdokumenten definieren, die in der Datenverarbeitung verwendet werden;

Standards, die eine Automatisierung der Entwicklung von Programmdokumenten gewährleisten.

2.3. Die Entwicklung einer organisatorischen und methodischen Dokumentation, die die Aktivitäten von Organisationen zur Entwicklung, Wartung und zum Betrieb von Programmen definiert und regelt, sollte auf der Grundlage von ESPD-Standards erfolgen.

3. KLASSIFIZIERUNG UND BEZEICHNUNG VON ESPD-STANDARDS

3.1. ESPD-Standards sind in die in der Tabelle aufgeführten Gruppen unterteilt.


Gruppencode

Gruppenname

Allgemeine Bestimmungen

Grundlegende Standards

Regeln für die Ausführung der Entwicklungsdokumentation

Regeln zum Ausfüllen der Fertigungsdokumentation

Regeln für die Ausführung der Supportdokumentation

Regeln für die Umsetzung der Betriebsdokumentation

Regeln für die Verbreitung von Softwaredokumentation

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STAATLICHER STANDARD DER UNION CCR

EINHEITLICHES SOFTWARE-DOKUMENTATIONSSYSTEM

Allgemeine Bestimmungen

GOST 19.001-77

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Durch Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrats der UdSSR vom 20. Mai 1977 Nr. 1268 wurde die Gültigkeitsdauer festgelegt

vom 01.07.1978

bis 1. Juli 1983

Dieser Standard legt Zweck, Umfang, Klassifizierung und Benennungsregeln für Standards fest, die im USPD-Komplex (Unified System of Program Documentation) enthalten sind.

1. ZWECK DES ESPD

1.1. Das einheitliche System der Programmdokumentation besteht aus einer Reihe staatlicher Standards, die miteinander verbundene Regeln für die Entwicklung, Durchführung und Verbreitung von Programmen und Programmdokumentationen festlegen.

1.2. Die ESPD-Standards legen Anforderungen für die Entwicklung, Wartung, Produktion und den Betrieb von Programmen fest, die die Fähigkeit gewährleisten:

Vereinheitlichung von Softwareprodukten zum gegenseitigen Austausch von Programmen ii Anwendung bereits entwickelter Programme in Neuentwicklungen;

Reduzierung der Arbeitsintensität und Steigerung der Effizienz bei Entwicklung, Wartung, Produktion und Betrieb von Softwareprodukten;

Automatisierung der Produktion und Speicherung der Programmdokumentation.

Die Programmwartung umfasst die Analyse der Funktionsweise, Entwicklung und Verbesserung des Programms sowie die Durchführung von Änderungen zur Fehlerbeseitigung.

2. VERTEILUNGSBEREICH UND ZUSAMMENSETZUNG DES ESPD

2.1. Die in den ESPD-Standards festgelegten Regeln und Vorschriften gelten für Programme und Softwaredokumentation für Computer, Komplexe und Systeme, unabhängig von ihrem Zweck und Umfang.

2.2. Die ESPD umfasst:

grundlegende und organisatorische und methodische Standards;

Standards, die die Formen und Inhalte von Programmdokumenten definieren, die in der Datenverarbeitung verwendet werden;

Standards, die eine Automatisierung der Entwicklung von Programmdokumenten gewährleisten.

23. Die Entwicklung einer organisatorischen und methodischen Dokumentation, die die Aktivitäten von Organisationen zur Entwicklung, Wartung und zum Betrieb von Programmen definiert und regelt, sollte auf der Grundlage der ESPD-Standards erfolgen.

3. KLASSIFIZIERUNG UND BEZEICHNUNG VON ESPD-STANDARDS

3.1. ESPD-Standards sind in die in der Tabelle aufgeführten Gruppen unterteilt.

Gruppencode

Gruppenname

Allgemeine Bestimmungen

Grundlegende Standards

Regeln für die Ausführung der Entwicklungsdokumentation

Regeln zum Ausfüllen der Fertigungsdokumentation

Regeln für die Ausführung der Supportdokumentation

Regeln für die Umsetzung der Betriebsdokumentation

Regeln für die Verbreitung von Softwaredokumentation

Gruppen reservieren

Andere Standards

3.2. Die Bezeichnungen der ESPD-Standards basieren auf Klassifizierungskriterien.

Die Bezeichnung des ESPD-Standards muss bestehen aus:

Ziffern 19, die der Klasse der ESPD-Standards zugeordnet sind;

eine Ziffer (nach dem Punkt), die den Code der in Abschnitt 3.1 angegebenen Klassifizierungsgruppe der Normen angibt;

eine zweistellige Nummer, die die Seriennummer des Standards in der Gruppe bestimmt;

eine zweistellige Zahl (nach einem Bindestrich), die das Jahr der Registrierung des Standards angibt.

Ein Beispiel für die Bezeichnung des Standards „Einheitliches System der Programmdokumentation“. Allgemeine Bestimmungen"

vom 01.01. 1980

1. ZWECK DES ESPD

2.2. Die ESPD umfasst:

Gruppencode Gruppenname
0 Allgemeine Bestimmungen
1 Grundlegende Standards
2
3
4
5
6
7 Gruppen reservieren
8
9 Andere Standards
GOST 19.001 -77 | | || | | | || | Jahr der Registrierung des Standards | | | | | | | Klasse (ESPD-Standards)

G O S U D A R S T V E N N Y S T A N D A R T S O Y W A S S R

Einheitliches System der Programmdokumentation

GOST 19.001-77

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Vereinigtes System zur Programmdokumentation.
Allgemeine Grundsätze

Durch den Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrats der UdSSR vom 20. Mai 1977 Nr. 1268 wurde der Einführungstermin festgelegt

vom 01.01. 1980

Dieser Standard legt Zweck, Umfang, Klassifizierung und Benennungsregeln für Standards fest, die im USPD-Komplex (Unified System of Program Documentation) enthalten sind.

1. ZWECK DES ESPD

1.1. Das einheitliche System der Programmdokumentation besteht aus einer Reihe staatlicher Standards, die miteinander verbundene Regeln für die Entwicklung, Durchführung und Verbreitung von Programmen und Programmdokumentationen festlegen.

1.2. Die ESPD-Standards legen Anforderungen für die Entwicklung, Wartung, Produktion und den Betrieb von Programmen fest, die die Fähigkeit gewährleisten:

  • Vereinheitlichung von Softwareprodukten zum gegenseitigen Austausch von Programmen und Nutzung bereits entwickelter Programme in Neuentwicklungen;
  • Reduzierung der Arbeitsintensität und Steigerung der Effizienz bei Entwicklung, Wartung, Produktion und Betrieb von Softwareprodukten;
  • Automatisierung der Produktion und Speicherung der Programmdokumentation.

Die Programmwartung umfasst die Analyse der Funktionsweise, Entwicklung und Verbesserung des Programms sowie die Durchführung von Änderungen zur Fehlerbeseitigung.

2. VERTEILUNGSBEREICH UND ZUSAMMENSETZUNG DES ESPD

2.1. Die in den ESPD-Standards festgelegten Regeln und Vorschriften gelten für Programme und Softwaredokumentation für Computer, Komplexe und Systeme, unabhängig von ihrem Zweck und Umfang.

2.2. Die ESPD umfasst:

  • grundlegende und organisatorische und methodische Standards;
  • Standards, die die Formen und Inhalte von Programmdokumenten definieren, die in der Datenverarbeitung verwendet werden;
  • Standards, die eine Automatisierung der Entwicklung von Programmdokumenten gewährleisten.

2.3. Die Entwicklung einer organisatorischen und methodischen Dokumentation, die die Aktivitäten von Organisationen zur Entwicklung, Wartung und zum Betrieb von Programmen definiert und regelt, sollte auf der Grundlage von ESPD-Standards erfolgen.

3. KLASSIFIZIERUNG UND BEZEICHNUNG VON ESPD-STANDARDS

3.1. ESPD-Standards sind in die in der Tabelle aufgeführten Gruppen unterteilt.

Gruppencode

Gruppenname

Allgemeine Bestimmungen

Grundlegende Standards

Regeln für die Ausführung der Entwicklungsdokumentation

Regeln zum Ausfüllen der Fertigungsdokumentation

Regeln für die Ausführung der Supportdokumentation

Regeln für die Umsetzung der Betriebsdokumentation

Regeln für die Verbreitung von Softwaredokumentation

Gruppen reservieren

Andere Standards

3.2. Die Bezeichnungen der ESPD-Standards basieren auf Klassifizierungskriterien.

Die Bezeichnung des ESPD-Standards sollte Folgendes umfassen:

  • Nummern 19, die der Klasse der ESPD-Standards zugeordnet sind;
  • eine Ziffer (nach dem Punkt), die den Code der in Abschnitt 3.1 angegebenen Klassifizierungsgruppe der Normen angibt;
  • eine zweistellige Nummer, die die Seriennummer des Standards in der Gruppe bestimmt;
  • eine zweistellige Zahl (nach einem Bindestrich), die das Jahr der Registrierung des Standards angibt.

Ein Beispiel für die Bezeichnung des Standards „Einheitliches System der Softwaredokumentation“. Allgemeine Bestimmungen":

GOST 19.001 -77 | | || | | | || | Jahr der Registrierung des Standards | | || Seriennummer des Standards in der Gruppe | | | Klassifizierungsgruppe von Standards | | Klasse (ESPD-Standards) | Standardkategorie (Landesstandard)

Gäste und Standards

In jüngster Zeit ist die Einhaltung eines bestimmten Standards bei der Erstellung technischer Dokumentation für viele in- und ausländische Unternehmen verpflichtend geworden. In diesem Abschnitt werden wir grundlegende und hochspezialisierte Standards darlegen.

G O S U D A R S T V E N N Y S T A N D A R T S O Y W A S S R

Einheitliches System der Programmdokumentation

GOST 19.001-77


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


Vereinigtes System zur Programmdokumentation.
Allgemeine Grundsätze

Durch den Beschluss des Staatlichen Normenausschusses des Ministerrats der UdSSR vom 20. Mai 1977 Nr. 1268 wurde der Einführungstermin festgelegt

vom 01.01. 1980

Dieser Standard legt Zweck, Umfang, Klassifizierung und Benennungsregeln für Standards fest, die im USPD-Komplex (Unified System of Program Documentation) enthalten sind.

1. ZWECK DES ESPD

1.1. Das einheitliche System der Programmdokumentation besteht aus einer Reihe staatlicher Standards, die miteinander verbundene Regeln für die Entwicklung, Durchführung und Verbreitung von Programmen und Programmdokumentationen festlegen.

1.2. Die ESPD-Standards legen Anforderungen für die Entwicklung, Wartung, Produktion und den Betrieb von Programmen fest, die die Fähigkeit gewährleisten:

  • Vereinheitlichung von Softwareprodukten zum gegenseitigen Austausch von Programmen und Nutzung bereits entwickelter Programme in Neuentwicklungen;
  • Reduzierung der Arbeitsintensität und Steigerung der Effizienz bei Entwicklung, Wartung, Produktion und Betrieb von Softwareprodukten;
  • Automatisierung der Produktion und Speicherung der Programmdokumentation.

Die Programmwartung umfasst die Analyse der Funktionsweise, Entwicklung und Verbesserung des Programms sowie die Durchführung von Änderungen zur Fehlerbeseitigung.

2. VERTEILUNGSBEREICH UND ZUSAMMENSETZUNG DES ESPD

2.1. Die in den ESPD-Standards festgelegten Regeln und Vorschriften gelten für Programme und Softwaredokumentation für Computer, Komplexe und Systeme, unabhängig von ihrem Zweck und Umfang.

2.2. Die ESPD umfasst:

  • grundlegende und organisatorische und methodische Standards;
  • Standards, die die Formen und Inhalte von Programmdokumenten definieren, die in der Datenverarbeitung verwendet werden;
  • Standards, die eine Automatisierung der Entwicklung von Programmdokumenten gewährleisten.

2.3. Die Entwicklung einer organisatorischen und methodischen Dokumentation, die die Aktivitäten von Organisationen zur Entwicklung, Wartung und zum Betrieb von Programmen definiert und regelt, sollte auf der Grundlage von ESPD-Standards erfolgen.

3. KLASSIFIZIERUNG UND BEZEICHNUNG VON ESPD-STANDARDS

3.1. ESPD-Standards sind in die in der Tabelle aufgeführten Gruppen unterteilt.

Gruppencode

Gruppenname

Allgemeine Bestimmungen

Grundlegende Standards

Regeln für die Ausführung der Entwicklungsdokumentation

Regeln zum Ausfüllen der Fertigungsdokumentation

Regeln für die Ausführung der Supportdokumentation

Regeln für die Umsetzung der Betriebsdokumentation

Regeln für die Verbreitung von Softwaredokumentation

Gruppen reservieren

Andere Standards

3.2. Die Bezeichnungen der ESPD-Standards basieren auf Klassifizierungskriterien.

Die Bezeichnung des ESPD-Standards sollte Folgendes umfassen:

  • Nummern 19, die der Klasse der ESPD-Standards zugeordnet sind;
  • eine Ziffer (nach dem Punkt), die den Code der in Abschnitt 3.1 angegebenen Klassifizierungsgruppe der Normen angibt;
  • eine zweistellige Nummer, die die Seriennummer des Standards in der Gruppe bestimmt;
  • eine zweistellige Zahl (nach einem Bindestrich), die das Jahr der Registrierung des Standards angibt.

Ein Beispiel für die Bezeichnung des Standards „Einheitliches System der Softwaredokumentation“. Allgemeine Bestimmungen":

GOST 19.001 -77
| | || | Jahr der Registrierung des Standards
| | || Seriennummer des Standards in der Gruppe
| | | Klassifizierungsgruppe von Standards
| | Klasse (ESPD-Standards)
| Standardkategorie (Landesstandard)

Neuausgabe. November 1987

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